Sicher im Urlaub - Hinweise für Ihren Aufenthalt
Liebe Gäste,
seit dem 3. November gilt im Bundesland Bayern ein Beherbergungsverbot, das momentan noch bis 31. Januar 2021 besteht. Wir hoffen sehr, möglichst bald wieder Gäste in unserer Region begrüßen zu dürfen und gehen aktuell davon aus, dass ab 01. Februar 2021 touristische Übernachtungen wieder möglich sind. Die Schutz- und Hygienekonzepte haben in den Sommermonaten gut funktioniert und zeugen vom hohen Sicherheitsstandart in der Region. Dennoch ist weiterhin eine eine hohe gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.
In Bayern wurde die Ausgangsbeschränkung am 06. Mai in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Die bedeutet mehr Freiheit aber auch mehr Verantwortung für den Einzelnen. Jeder ist
demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein
Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Maskenpflicht
Seit dem 27. April gilt in Bayern in allen geöffneten Läden und Geschäften und im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr sowie der hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige oder Wartehäuschen
etc. eine sogenannte „Maskenpflicht“. Auch in den öffentlichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes
Pflicht. Bitte beachten Sie die Hinweise der einzelnen Betriebe.
Die Gesundheit unserer Gäste sowie aller Einheimischen hat oberste Priorität.
Helfen Sie mit und beachten Sie die jeweiligen Anordnungen.
Bleiben Sie gesund! Bis bald in Ihrem Urlaubsort Fischen im Allgäu.
Ihre Familie Speigl